Die Auswahl des Bewertungsverfahrens ist von der jeweiligen Kategorie der Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus, Ertragsobjekt) und deren Nutzung (Eigennutzung, Vermietung) abhängig. Bei Eigentumswohnungen kommt zumeist das Vergleichswertverfahren (Bewertung anhand von Vergleichsobjekten), bei Einfamilienhäusern das Sachwertverfahren (Summe aus Grundwert und Gebäudezeitwert) zur Anwendung.
Bei typischen „Vermietungsobjekten“ wie gewerblichen Immobilien oder Mehrfamilien- und Zinshäuser kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Dieses berücksichtigt u.a. den aktuellen bzw. zukünftig und nachhaltig erzielbaren Ertrag sowie etwaige Vertragslaufzeiten.
Bei Bauträgerimmobilien bzw. Grundstücken kommt teilweise das Residualwertverfahren zur Anwendung.