Privatgutachten — Ihre Immobilie einfach bewerten lassen

Sie möchten den Wert Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Einfamilienhauses verlässlich wissen — etwa bei einer Erbschaft, einer Scheidung oder einer einvernehmlichen Aufteilung zwischen Geschwistern oder Miteigentümern? Genau dafür gibt es das Privatgutachten.

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger bewerte ich Ihre Immobilie unabhängig von allen beteiligten Personen und ermittle den Verkehrswert — also jenen Wert, der am Markt tatsächlich erzielbar ist. Jedes Gutachten erstelle ich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und den Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. So haben alle Beteiligten eine neutrale, faire Grundlage für ihre Entscheidung.

20+
Jahre Immobilienerfahrung
10+
Jahre gerichtlich zertifiziert
~1.500
Gutachten
Österreichweit
tätig
  • Erbschaft & Verlassenschaft

    Eine neutrale Bewertung schafft eine faire Grundlage für die Aufteilung des Nachlasses.

  • Scheidung & Trennung

    Der unabhängig ermittelte Verkehrswert versachlicht die Vermögensaufteilung.

  • Aufteilung unter Miteigentümern

    Ob Geschwister oder Miteigentümer: Ein Gutachten verhindert Streit über den Wert.

  • Kauf & Verkauf

    Vor einer großen Entscheidung wissen Sie, was Ihre Immobilie wirklich wert ist.

Leistung

Was ich für Sie bewerte

Für Privatpersonen bewerte ich private Wohnimmobilien — vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser — im Raum Wien und Niederösterreich sowie teilweise im Burgenland. Sie erhalten ein vollständiges, schriftliches Verkehrswertgutachten, das auch gegenüber Behörden, Banken und allen Beteiligten Bestand hat.

  • Wohnhaus mit Eigentumswohnungen in 1150 Wien
    Eigentumswohnung, 1150 Wien
  • Einfamilienhaus in 1130 Wien
    Einfamilienhaus, 1130 Wien

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Schildern Sie mir Ihr Anliegen in zwei Sätzen — ich melde mich verlässlich zurück, in der Regel innerhalb eines Werktages.

„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: Dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohl gegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“

Johann Wolfgang von Goethe

Ablauf

So läuft es ab

  1. Kontaktaufnahme und Abklärung

    Bewertungszweck, Objekt, Kosten, notwendige Unterlagen und Terminvereinbarung zur Besichtigung.

  2. Besichtigungstermin vor Ort

    Dauer im Schnitt etwa eine Stunde.

  3. Erstellung des Gutachtens

    Auswertung der Unterlagen und Berechnung nach anerkannten Verfahren.

  4. Zustellung per E-Mail

    Übermittlung des Gutachtens samt Honorarnote.

Im Normalfall ist Ihr Gutachten innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung fertig — ein Besichtigungstermin meist innerhalb von fünf Werktagen.

Unterlagen

Welche Unterlagen benötige ich?

Eigentumswohnung

  • Plan der Wohnung (Einreich- oder Bestandsplan)
  • Hausverwaltungsunterlagen: aktuelle Betriebskostenvorschreibung, letzte Betriebskosten- und Rücklagenabrechnung, Vorausschau über zukünftige Reparaturen
  • Darlehensstand der Wohnungseigentümergemeinschaft (falls vorhanden)
  • Nutzwertgutachten und/oder Wohnungseigentumsvertrag
  • Etwaiger Mietvertrag
  • Im gerichtlichen Auftrag: Einsicht in den Bauakt / Baugenehmigung / Fertigstellungsanzeige

Einfamilienhaus

  • Genehmigter Einreichplan des Hauses
  • Pläne über die letzten Umbauten
  • Fertigstellungsanzeige
  • Etwaiger Mietvertrag
  • Im gerichtlichen Auftrag: Einsicht in den Bauakt / Baugenehmigung / Fertigstellungsanzeige

Fehlen Ihnen einzelne Unterlagen, ist das kein Problem — vieles erfasse ich direkt bei der Besichtigung oder hole es selbst bei Behörden und Hausverwaltungen ein.

Unsicher, ob Sie alles beisammen haben?

Fragen Sie einfach an. Was fehlt, klären wir im ersten Gespräch.

Kosten

Was kostet das?

Im Privatauftrag können die Kosten vorab als Pauschalpreis vereinbart werden — abhängig von Aufwand, Komplexität und Wert der Immobilie. Sie wissen also vor der Beauftragung, was Ihr Gutachten kostet. Konkrete Stundensätze und weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Rechtliche Grundlage der Bewertung ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz, nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundes (öffnet in einem neuen Tab).

Frage nicht dabei? Schreiben Sie mir.

Wie lange dauert eine Liegenschaftsbewertung im Normalfall?

Grundsätzlich nehme ich mir für jedes Gutachten die notwendige Zeit, um dieses nach meinen Ansprüchen an Genauigkeit und Korrektheit auszufertigen. In Abhängigkeit von der Dringlichkeit kann im Normalfall eine Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der nächsten fünf Werktage vereinbart werden. Je nach Vorlage der Unterlagen und Besichtigung kann eine Bewertung zumeist innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung fertiggestellt werden.

Wie ist der Ablauf einer Immobilienbewertung?

Die Bewertung beginnt mit der Auftragserteilung, bei der Kosten, Zeitrahmen, Zweck des Gutachtens und Fakten zur Immobilie abgeklärt werden. Danach wird direkt ein Besichtigungstermin vereinbart; Details können im Rahmen der Besichtigung geklärt werden. Die Dauer der Besichtigung liegt bei den meisten Immobilien bei etwa einer Stunde. Unterlagen können vorab per E-Mail zugesendet werden, bei vielen Objekten fotografiere ich diese bei der Besichtigung ab. Danach beginne ich im Büro mit der Gutachtenserstellung. Das fertige Gutachten wird zumeist samt Honorarnote per E-Mail zugesandt. Eine Übersicht finden Sie unter Unterlagen & Ablauf.

Wie viel kostet eine Immobilienbewertung?

Handelt es sich um ein Privatgutachten, können die Kosten im Vorhinein als Pauschalpreis vereinbart werden. Diese sind vorrangig abhängig vom Aufwand der Bewertung sowie zum Teil vom Wert der Immobilie und der Komplexität der Aufgabe. Ich verzeichne einen Stundensatz von € 175,00 bis € 200,00 netto, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung. Im Gerichtsverfahren werden die Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz verrechnet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um einen Stundensatz bei Bewertungen mit geringem Wert oder um eine fixe Gebühr auf Basis des Wertes der Immobilie.

Welche Verfahren bringen Sie bei der Bewertung zur Anwendung?

Die Auswahl des Bewertungsverfahrens ist von der jeweiligen Kategorie der Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus, Ertragsobjekt) und deren Nutzung (Eigennutzung, Vermietung) abhängig. Bei Eigentumswohnungen kommt zumeist das Vergleichswertverfahren (Bewertung anhand von Vergleichsobjekten), bei Einfamilienhäusern das Sachwertverfahren (Summe aus Grundwert und Gebäudezeitwert) zur Anwendung.

Bei typischen „Vermietungsobjekten“ wie gewerblichen Immobilien oder Mehrfamilien- und Zinshäuser kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Dieses berücksichtigt u.a. den aktuellen bzw. zukünftig und nachhaltig erzielbaren Ertrag sowie etwaige Vertragslaufzeiten.

Bei Bauträgerimmobilien bzw. Grundstücken kommt teilweise das Residualwertverfahren zur Anwendung.

Welche Faktoren werden zur Liegenschaftsbewertung herangezogen?

In Abhängigkeit von der Lage der Immobilie wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Grundstücken auf Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien zurückgegriffen. Dabei werden mittels eines speziellen Programms tatsächliche Verkaufstransaktionen aus dem Grundbuch erhoben.

Bei langfristig oder mehrheitlich vermieteten Objekten (u.a. auch Wohnungen und Einfamilienhäusern) wie zumeist Zinshäuser, Büros, Gewerbeimmobilien wird zumeist auf den nachhaltig erzielbaren Ertrag abgestellt.

Ich möchte eine Immobilie erwerben — können Sie den Bauzustand prüfen?

Ich erstelle Schätzgutachten über den Verkehrswert unter Berücksichtigung des Bauzustandes. Reine Gutachten über den Bauzustand erstelle ich nicht. Für Ankaufsüberprüfungen wenden Sie sich bitte an einen lokalen Baumeister oder einen Bausachverständigen.

In welchen Bundesländern sind Sie tätig?

Ich arbeite grundsätzlich österreichweit. Im Bereich privater Wohnimmobilien bin ich jedoch nur im Raum Wien und Niederösterreich (teilweise Burgenland) tätig, da sich die Schätzkosten aufgrund der Anfahrtszeit für Sie sonst zu sehr erhöhen.

Wo liegen Ihre Schwerpunkte?

Ich komme aus dem Bankenbereich, wo ich nahezu ausschließlich betrieblich genutzte Objekte bewertete. Aufgrund der Marktanforderungen liegen meine Schwerpunkte derzeit in privat genutzten Immobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser) und Zinshäusern. Aufgrund meines langjährigen Know-hows im betrieblichen Bereich führe ich diese Schätzungen weiterhin durch.

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Sachwert?

Der Markt- oder Verkehrswert stellt jenen Wert dar, der am Immobilienmarkt für ein Objekt erzielt werden kann; er wird in der Bewertung üblicherweise ermittelt. Der Sachwert ist das Ergebnis der Berechnungsmethode „Sachwertverfahren“ — aus ihm kann der Markt- oder Verkehrswert abgeleitet werden.

Wie wird der Sachwert ermittelt?

Der Sachwert setzt sich aus getrennt voneinander ermittelten Werten zusammen: dem Bodenwert und dem Bauwert des Gebäudes, ergänzt um die Berücksichtigung von Rechten und Lasten sowie der Marktlage.

Nächster Schritt

Lassen Sie Ihre Immobilie unverbindlich einschätzen

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen. Zehenthofgasse 19, 1190 Wien.