Für Notariate und Gerichte
Verkehrswertgutachten im Auftrag des Bezirksgerichtes wie z.B. Ermittlung des Verkehrswertes einer Wohnung zum Stichtag der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, Genehmigungspflichtige Verkäufe erwachsenenvertretener Personen oder Verkehrswertermittlung zum Todesstichtag im Verlassenschaftsverfahren.


