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Erstellung von Privatgutachten

Ein Sachverständiger beurteilt unabhängig von den handelten Personen eine Immobilie. Er schätzt den Verkehrswert zu einem gewissen Bewertungsstichtag unter der Voraussetzung eines angemessenen Verwertungszeitraumes. Sämtliche meiner Gutachten werden nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sowie den Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt.

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Immobilienbewertung Gruber Zinshausbewertungen
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Mag._Eduard_Michael_Gruber_Bewertung_von_Zinshäusern
Mag._Eduard_Michael_Gruber_Bewertung_von_Zinshäusern_(2)
Immobilienbewertung_Gruber_Gutachten_für_Reihenhäuser

 

Zweck der Beauftragung:

-> Unabhängige und transparente Schätzung für den Verkauf Ihrer Immobilie

-> Ankauf einer Liegenschaft

-> Aufteilung des Vermögens (Erbschaft, Scheidung, etc.)

-> Beratung für zukünftige Entscheidungen

Ablauf:

-> Übermittlung von Unterlagen vorab (Pläne, Nutzwertgutachten, Vorschreibungen, Mietverträge, etc.)

-> Örtliche Befundaufnahme (Detaillierte Begehung des Objektes inkl. Fotodokumentation)

-> Gutachtenserstellung

-> Rücksprache und Übermittlung

Kosten:

Die Kosten des Sachverständigengutachtens richten sich größtenteils nach dem Zeitaufwand sowie dessen Zweck und dem Verkehrswert des Objektes. Grundsätzlich können im Privatauftrag Pauschalpreise vorab vereinbart werden.

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