top of page
Sachverständigengutachten für
Notariate und Gerichte

Immobilien stellen Werte dar, die oft über Generationen aufgebaut wurden und welche aus Sicht des Eigentümers auch der nächsten Generation als gesicherte Basis zur Verfügung stehen sollen.

 

Dennoch muß der Anlassfall für eine Schätzung nicht immer ein freudiges Ereignis sein. Im Rahmen von Verlassenschaft (z.B. bei keiner gütlichen Einigung, minderjährigen Erben) oder besachwalteten Personen ist zumeist ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen notwendig. Die Beauftragung erfolgt entweder durch das Gericht direkt oder eine vom Gericht beauftragte Person (Gerichtskommissär / Notar).

 

Ich arbeite als hauptberuflich tätiger Sachverständiger mit mehreren Kanzleien zusammen. Mein Tätigkeitschwerpunkt ist neben Wien, vorallem Wien Umgebung aber auch das nördliche Burgenland.

Referenzen (Auszug)

Auftraggeber                                        Anlassfall                                 Bewertungsgegenstand                         
 

BG Hernals                                           Sachwalterschaft                      Zinshaus 1160 Wien

Gerichtskommissär 1060 Wien           Verlassenschaft                        Wohnungseigentum 1060 Wien

BG Floridsdorf                                      Aufteilung d. ehel. Verm.       Einfamilienhaus 1210 Wien

Gerichtskommissär 1160 Wien            Verlassenschaft                       Wohnungseigentum 1160 Wien

LG Eisenstadt                                        Verlassenschaft                       Einfamilienhaus Nordburgenland

Gerichtskommissär Wien Umg.           Verlassenschaft                       Einfamilienhaus nördl. von Wien

BG Hernals                                            Aufteilung d. ehel. Verm.       Eigentumswohnung 1160 Wien

bottom of page