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Immobilienbewertung für Finanzierungszwecke

Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft erfolgt meist zum Zweck einer Kreditentscheidung sowie der Anrechenbarkeit der Liegenschaft als Sicherheit. Das Kreditinstitut muss sich auf die Fachkenntnis und das Markt-Know-How des Sachverständigen in seinem Bereich verlassen können.

Erfahrung:

Aufgrund meiner rund 10-jährige Tätigkeit in einem der größten österreichischen Bankeninstituten im Bereich Immobilien- und Projektfinanzierung sowie Immobilienbewertung verfüge ich über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Bewertung sämtlicher Immobilienarten.

Darüber hinaus habe ich durch meine ehemalige Tätigkeit im Bereich der Validierung von externen Gutachtern und Erstellung von Schätzrichtlinien eine fundierte Grundlage in diesem Bereich aufgebaut.

Ich bin bei mehreren österreichischen Kreditinstituten als akkreditierter Schätzer gelistet.

Bewertungsspektrum:

Ich bin grundsätzlich auf komplexere Bewertungsituationen spezialisiert.

Im Besonderen verfüge ich über Erfahrungen im Bewertungsbereich von:

 

  • Touristisch genutzten Liegenschaften (Ferien- und Stadthotellerie, Gastronomie, etc.)

  • Industrieliegenschaften (Produktionshallen z.B. Papier- und Stahlindustrie)

  • Freizeitimmobilien (Golfanlagen, Reitställe)

  • Einkaufs- und Fachmarktzentren

  • Bürokomplexe

Dennoch entstammen etwa die Hälfte meiner Aufträge dem Bereich "Wohnbau"

Im Besonderen sind dies:

  • Zinshausbewertungen

  • Ermittlung von Verkaufspreisen

  • Bewertungen von Wohnungseigentumsanteilen

  • Rohdachböden

  • Eigentumswohnungen

  • Ermittlung von Mietzinsen

Erweitertes Dienstleistungsspektrum:

  • Schätzung nach Bankinstituts abhängigen Richtlinien

 

  • Durchführung der Bewertung auf Wunsch in institutsabhängigen Bewertungssystem (z.B. R&S-Software)

 

  • Ermittlung der ausständigen Fertigstellungskosten bzw. des IST-Wertes

 

  • Bauträgerkalkulationen (Stichwort Rohdachboden bzw. Abbruch / Neubau)

 

  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten auf Basis der bankinternen Richtlinien

 

  • Erstellung von Baufortschrittsmeldungen (Auszahlung nach Baufortschritt)

 

  • Ermittlung des „Zwangsverkaufswertes“ (Forced Sale Value)

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